Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzelunterricht / Einzelbeschulung im Auftrag der Volksschule
1. Gesetzliche Grundlagen und Ziele
Der Einzelunterricht sowie die Einzelbeschulung richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Volksschulamtes des Kantons Zürich. Die Lernziele orientieren sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich entsprechend dem Alter und dem individuellen Förderbedarf der zu unterrichtenden Lernenden.
2. Eintritt und Aufnahme
Die Beschulung erfolgt auf Basis einer schriftlichen Kostengutsprache der Schule.
Die Aufnahme des Schülers / der Schülerin erfolgt nach einem persönlichen Kennenlerngespräch und dem erfolgreichen Absolvieren der vereinbarten Schnuppertage. Der Eintritt ist nach gegenseitiger Absprache jederzeit möglich.
2. Schulgeld
Das Schulgeld ist jeweils am Ende des Monats zu entrichten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
3. Vorzeitige Auflösung
Die Parteien können das Schulverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen per sofort auflösen, sofern eine entsprechende Verfügung oder Genehmigung der zuständigen Behörden (z.B. Ressort Sonderpädagogik oder Schulpsychologischer Dienst) vorliegt.
4. Kostenfolge bei einseitiger Änderung durch die Erziehungsberechtigten
Ändern die Erziehungsberechtigten das Setting eigenmächtig und ohne vorherige Absprache mit dem Lernatelierplus und den zuständigen Behörden, bleibt das Schulgeld bis zum Ende des laufenden Semesters vollumfänglich geschuldet.
5. Vertragsdauer und Verlängerung
Die Beschulung ist grundsätzlich auf das Ende des laufenden Schuljahres (31. Juli) befristet und endet zu diesem Zeitpunkt ohne Kündigung. Eine Verlängerung für das darauffolgende Schuljahr bedarf einer frühzeitigen Vereinbarung, welche im Rahmen eines schulischen Standortgesprächs unter Einbezug aller Beteiligten beschlossen wird.
6. Absenzen und Krankheitsmeldungen
Das vereinbarte Honorar ist auch bei Absenzen des Schülers / der Schülerin (z.B. wegen Krankheit, Therapie oder familiäre Anlässe) vollumfänglich geschuldet. Kurzfristige Absagen entbinden die auftraggebende Schule nicht von der Zahlungspflicht, da die personellen Ressourcen für das vereinbarte Setting bereitgehalten werden. Bei längerfristigen krankheitsbedingten Absenzen (ab der dritten Woche) wird im gegenseitigen Einvernehmen mit der Schule nach einer individuellen Lösung gesucht.
7. Versicherung und Haftung
Die Versicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache der Erziehungsberechtigten. Für Sachschäden, die durch den Schüler / die Schülerin verursacht werden, übernehmen die Erziehungs-berechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung die volle Haftung. Das Lernatelierplus lehnt jede Haftung für Schäden ab, die über die gesetzliche Sorgfaltspflicht hinausgehen.
8. Während der offiziellen Schulferien der Gemeinde Pfäffikon ZH findet kein Unterricht statt.
Anmeldung
Die Anmeldung für Förderstunden und Coaching Jugendliche/Auszubildende erfolgt per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder mit der Auftragsbestätigung durch das Lernatelierplus, ist verbindlich und gilt als Vertrag.
Vertragsdauer
Verträge für schulbegleitetes Stütz-, Motivations- und Fördertraining und für das Coaching für Jugendliche/Auszubildende werden für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge für Kurse gelten für die vereinbarte Kursdauer.
Vertragsauflösung
Die Vertragsauflösung für das schulbegleitende Stütz-, Motivations- und Fördertraining sowie für das Coaching für Jugendliche/Auszubildende erfolgt durch eine schriftliche Kündigung durch die Eltern oder durch die gesetzliche Vertretung. Die Kündigungsfrist beträgt zehn Tage.
Bei Kursen besteht kein Recht auf Vertragsauflösung.
Durchführen von Kursen
Das Lernatelierplus behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmendenzahl abzusagen. Den Vertragspartnern werden die vollen Kurskosten rückerstattet. Die Information an die Vertragspartner erfolgt mindestens drei Tage im Voraus.
Absenzen bei Kursen
Beträge für nicht besuchte Kurse oder Kurslektionen werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Die Unterlagen bei verpassten Lektionen werden dem / der Lernenden in den nächsten Kurslektionen abgegeben.
Ausnahmen (z.B. Unfall, sehr schwere Krankheit mit Spitalaufenthalt) werden einzeln beurteilt. In einem solchen Fall kann es zur Rückerstattung des Kursgeldes unter Abzug der bereits bezogenen Kurslektionen und einer Administrationsgebühr kommen. Ein ärztliches Zeugnis oder ein amtliches Dokument ist dabei zwingend.
Absenzen bei allen anderen Angeboten
Bei unentschuldigten Absenzen oder bei Absagen von weniger als 24 Stunden im Voraus (über das Wochenende gilt eine Frist von 72 Stunden) wird der Lektionspreis vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Haftung
Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Dies gilt sowohl für die Unterrichtszeit, die Pausen als auch für die An- und Rückreise. Die Erziehungsberechtigten sind für eine ausreichende Versicherung der Lernenden selbst verantwortlich.
Schäden
Verursacht der/die Lernende auf dem Schulweg oder am Unterrichtsort Schäden an Personen und/oder Sachen, haften vollumfänglich die Erziehungsberechtigten. Das Lernatelierplus haftet nicht für persönliche Gegenstände der Lernenden.
Programm- udn Preisänderungen
Programm- udn Preisänderungen sowie Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Lernatelierplus verwendet.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. Das Lernatelierplus hat das Recht, die Eltern oder die entsprechende gesetzliche Vertretung am Wohnsitz zu belangen.
Zahlungsbedingungen
Kurse
Das Kursgeld für Kurse ist in der Regeln vor Kursbeginn zu entrichten. Auf Wunsch kann das Kursgeld auch in Raten bezahlt werden.
Das Lernatelierplus kann das Vertragsverhältnis bei Nicht-Bezahlen des Kurs- oder Unterrichtsgeldes fristlos auflösen.